Was ist Pflegebedürftigkeit?
Die Definition der Pflegebedürftigkeit wird im Sozialgesetzbuch XI getroffen. Demnach sind die Personen pflegebedürftig, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die „gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens“ Hilfe benötigen. Dies sind die Körperpflege, die Ernährung, die Mobilität oder die hauswirtschaftliche Versorgung. Der Hilfsbedarf muss „auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate“ gegeben sein.
Die Pflegegrade
Damit Leistungen der Pflegekasse in Anspruch genommen werden können, muss die pflegebedürftige Person einer der unten beschriebenen Pflegegrade zugeordnet werden.
Wie erhalte ich einen Pflegegrad?
Für den Erhalt eines Pflegegrades ist ein Antrag bei Ihrer Pflegekasse nötig. Darauf hin folgt die Begutachtung durch den „Medizinischen Dienst der Krankenversicherung“ – kurz MDK. Das Ergebnis dieser Begutachtung entscheidet über die Einstufung in eine der oben genannten Pflegegrade.
Bei allen Fragen zur Beantragung sind wir Ihnen gerne behilflich.
Für eine individuelle Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner:
Helene Haase
Pflegedienstleitung,
Goethestr. 30a
59755 Arnsberg
Tel.: 0 2932 – 97 70 0
Fax: 0 2932 – 97 70 70
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